Wir freuen uns über jedes neue Mitglied und möchten Ihnen hier den Ablauf Ihres Eintrittes kurz erklären.
Als ersten Schritt starten Sie den Download des TKK Aufnahmeantrages sowie der Datenschutzerklärung.
Die beiden, vollständig ausgefüllten Formular können Sie per Post an die Vereinsadresse zu Händen des Vorsitzenden, Herrn Helmut Schmitt, versenden oder entsprechend adressiert in den Briefkasten auf dem Klubgelände einwerfen.
Die Konditionen
Ihrer Mitgliedschaft
Jahresbeitrag für Erwachsene | Betrag | |
---|---|---|
Hauptmitglied aktiv |
175,00 € |
|
Ehegatte/in, Lebenspartner/in aktiv | 115,00 € | |
Hauptmitglied aktiv in Ausbildung (bis 27 Jahre - nur gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, z.B. Studierendenausweis) |
85,00 € | |
Passivmitglied (Achtung! Passivmitglieder haben keine Spielberechtigung; bitte beachten Sie die Gastspielordnung!) |
45,00 € | |
Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche |
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Kinder bis 6 Jahre | 0,00 € | |
Kinder und Jugendliche von 6 - 18 Jahre | 50,00 € | |
Ab dem 3. Geschwisterkind wird kein weiterer Beitrag erhoben | ||
Wichtig! Bei Kindern und Jugendlichen ist die aktive oder passive Mitgliedschaft eines Elternteils obligatorisch! |
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Das Beitragsjahr gilt jeweils vom 01. Januar bis 31. Dezember | ||
Die Mitgliedschaft ist ausschließlich mit der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren möglich! |
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Der Beitragseinzug erfolgt stets am 01. März |
Gastspieler - d.h. Nichtmitglieder und passive Mitglieder - zahlen:
pro Person (Erwachsene), Stunde und Platz jeweils 5,-- €
Jugendliche Gastspieler zahlen jeweils 3,-- € pro Person, Stunde und Platz.
Die ausführliche Gastspielordnung finden Sie hier
Arbeitseinsatz
alle aktiven Mitglieder von 14 – 70 Jahren sind verpflichtet jährlich eine Arbeitsleistung in Form von Arbeitseinsätzen zu erbringen.
Arbeitseinsätze sind alle Arbeiten die zum Wohle des Gesamtvereins - sowohl intern als auch extern - durchgeführt werden.
In einem Kalenderjahr sind mindestens 3 Stunden Arbeitseinsatz zu leisten. Arbeitseinsätze können gemäß Arbeitsplanung (durch den Vorstand) das ganze Jahr erbracht werden.
Kann ein Mitglied keinen Arbeitseinsatz leisten, ist dieses nach Ablauf des Kalenderjahres zur Zahlung von
20 € an den Verein verpflichtet. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen.
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